4 Treffer in 4 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: technische Dienstleistung im Bereich der Messtechnik, Unterstützung von Kunden aus den Branchen, Luftfahrttechnik, Automobilindustrie usw. bei der präzisen Vermessung der von diesen Kunden gefertigten Teile, Corona-Überbrückungshilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie gemäß der Verwaltungspraxis, fehlende Antragsberechtigung mangels Coronabedingtheit der Umsatzausfälle, Umsatzrückgang infolge zurückgehender Kundennachfrage nicht förderfähig, Fernwirkungen der Corona-Pandemie nicht ausreichend, kein Vergleich mit Förderpraxis in anderen Bundesländern, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Überbrückungshilfe, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 17.07.2023 – W 8 K 23.164
VG Würzburg: Rücknahme und Rückerstattung von Corona-Überbrückungshilfe
Urteil vom 01.12.2023 – W 8 K 23.338
VG Würzburg: Zur Darlegung der Cornabedingtheit von Umsatzrückgängen
Urteil vom 05.02.2024 – W 8 K 23.476
VG Würzburg: Corona-Überbrückungshilfe: Umsatzrückgang infolge Lieferschwierigkeiten und zurückgehender Kundennachfrage nicht förderfähig
Urteil vom 05.02.2024 – W 8 K 23.1018